Wirtschaft

Einzelhandelsförderung

Rotenburg an der Fulda

Einzelhandelsförderung

Aufhebung der Richtlinie zur Förderung von Einzelhandelsansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hatte in ihrer Sitzung am 07.09.2017 den „Masterplan Stadtentwicklung 2017-2020“ beschlossen. Ein Baustein dieses Masterplans war die finanzielle Unterstützung von gewerblichen Neuansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Mit Beschluss vom 20.03.2018 wurde vom Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda seinerzeit die entsprechende Richtlinie („Förderung von Einzelhandelsansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich der „Stadt Rotenburg a. d. Fulda“ hierzu in Kraft gesetzt. Im Zeitraum der Beschlussfassung der Richtlinie bis zum 31.12.2022 wurden auf Antrag 23 Auszahlungen in einer Gesamtzuschusshöhe von 122.780,00 € vorgenommen.

Die Stadtverordnetenversammlung sieht den Auftrag zur Umsetzung des v. g. Masterplans als erfüllt an und hat für das Jahr 2023 keine Fördergelder mehr für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 11.01.2023 daher die entsprechende Richtlinie rückwirkend zum 31.12.2022 aufgehoben.

Rotenburg a. d. Fulda, den 16.01.2023

– Für den Magistrat –

gez.

Grunwald

Bürgermeister

Die Stadt Rotenburg an der Fulda hat ein Förderprogramm aufgelegt, um Geschäftsgründern bei ihrem Vorhaben ein Geschäft oder Laden zu eröffnen finanziell unter die Arme zu greifen.

Durch die Unterstützung aus dem Förderprogramm soll das Entstehen neuer Geschäfte in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt vorangetrieben werden.

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